Anträge für Projektförderungen stellen
Ab sofort können wieder Fördermittel für Projekte beantragt werden
Am 13. Februar startet die diesjährige Projektausschreibung der Stiftung Obdachlosenhilfe Bayern. „Träger, Verbände und Initiativen in der Obdach- und Wohnungslosenhilfe können sich ab sofort wieder mit ihren Projekten für eine Förderung bewerben! Mit der Stiftung Obdachlosenhilfe Bayern haben wir das Ziel, die Not von wohnungs- oder obdachlosen Menschen in Bayern zu lindern. Es ist mir ein Anliegen insbesondere innovative, niedrigschwellige und nachhaltige Ideen mit einer Anschubfinanzierung bestmöglich zu unterstützen“ so Sozialministerin Ulrike Scharf, Vorstandsvorsitzende der Stiftung.
Johanna Rumschöttel, Landrätin a.D. des Landkreises München und gemeinsam mit Sozialministerin Scharf Vorsitzende der Stiftung: „Ob Erweiterung des Hilfeangebots auf der Straße, Ausbau von Anlaufstellen oder Wissensvermittlung: Wir wollen dort helfen, wo es dringend gebraucht wird! Maßnahmen, die der Energieeinsparung dienen, werden wir in diesem Jahr gesondert berücksichtigen und im Schnellverfahren bearbeiten.“
Die Stiftung fördert innovative und wegweisende Projekte der Wohnungs- und Obdachlosenhilfe im Rahmen von 1.000 € bis zu 50.000 € pro Maßnahme. Bewerben können sich Träger mit ihren Vorhaben bis einschließlich 14. Mai 2023 über das Online-Formular auf der Webseite der Stiftung.
Detaillierte Informationen zu Förderbedingungen, Antragsmodalitäten sowie das Antragsformular finden Sie unter: www.stiftung-obdachlosenhilfe.bayern.de/foerderung/aktuelle-ausschreibung.